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Auch wenn vieles noch unerforscht und damit unbekannt ist, was das Schießen bei Prozessionen und kirchlichen Festen betrifft, so kann doch anhand archivarischer Quellen einiges ans Licht gebracht werden, was uns den Schützenbrauch gerade im Zusammenhang mit der Feier des Fronleichnamsfestes nahebringt. 

Es lässt den Schluss zu, dass in Köstendorf durch die Fronleichnamsbruderschaft die Teilname von Schützen an der Fronleichnamsprozession anfangs des 17. Jahrhunderts eingeführt und erhalten blieb. So kann nach dem derzeitigen Stand der Forschung wohl behauptet werden, dass im Flachgau die Wiege des Festschützenbrauchtums, bzw. wie es der spätere Wortgebrauch formulierte „des Prangerschützenwesens“ gelegen ist und dass es die Bruderschaften gewesen sind, die das Schießen zur Ehre Gottes als Brauch in der Feier der Fronleichnamsprozession eingeführt haben. Nachweisbar ist auch ein festliches Schießen anlässlich der Salzburger Domeinweihung im Jahr 1628. Ab diesem Zeitpunkt schoss man in der Stadt Salzburg zu gegebenen Festanlässen mit Kanonen. 

Auf dem Land draußen entwickelten sich, mangels Kanonen, die verschiedensten Formen der Böller und man schoss daraus zu kirchlichen wie weltlichen Anlässen recht fleißig. Durch den technischen Fortschritt wurden die Böller nach und nach zu gewehrähnlichen, oft kunstvoll gestalteten Handböllern, den Prangerstutzen. Den ältesten Prangerstutzen kennen wir aus dem Jahre 1693, er wurde in Ebenau entdeckt und vermutlich in der Erzbischöflichen Hammerschmiede erzeugt. Mit diesem Fundstück lässt sich beweisen, dass das festliche Prangerstutzenschießen mindestens 322 Jahre zurückverfolgt werden kann.

Bis heute findet die Perkussionszündung Verwendung bei den Prangerstutzen, also mit Zündkapsel auf ein Brandröhrchen gesteckt, die somit die lange Tradition der Vorderlader aufrecht erhalten. Ursprünglich hatten wohl auch sie Lunten- oder Steinschlosszündungen, wie die ältesten aus Eisen gefertigten Prangerstutzenrohre zeigen.

Eine Deutung für das Entstehen der Prangerstutzen lautet, dass sie der weiteren Ausübung diverser Lärmbräuche, vor allem bei kirchlichen Festen dienen sollten, ohne den Bauern dafür feldverwendungsfähige Waffen überlassen zu müssen. Die Angst der Landesherrn vor den aufrührerischen Bauern, vor allem nach den Aufständen 1525/26, oder auch die Prävention von Wilderei mögen hier mitgespielt haben. Tatsächlich sind die Prangerstutzen nicht als Waffen im militärischen oder jagdlichen Sinne zu gebrauchen.

Heutige Prangerstutzen haben Einschubrohre aus korrosionsarmen Stahl im Messing- oder Bronzemantel. Bei einem Kaliber zwischen 19 und 22 mm wiegen sie in der Regel zwischen 13 und 23 kg. Reine Bronzestutzen dürfen nicht mehr verwendet werden, sie müssen dementsprechend umgebaut und vom behördl. Beschussamt freigegeben werden. Mit dem Schützenbrauch des Festschießens, der zwischen 1618 und 1648 entstanden ist, drückt man Freude, Willkommen und Ehrenweisung mit lauten Schüssen aus; so schießen unsere Prangerstutzenschützen zu weltlichen Festen auch an den Prangtagen zu den Evangelien, am Heiligen Abend und zur Auferstehung Christi „zur höheren Ehre Gottes“.


Nach Hans Paarhammer aus Salzburgs Schützen und Bürgergarden